Jugendarbeit
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Gesetzliche Bestimmungen / Versicherung

Gesetzliche Bestimmungen

Versicherung

Die Versicherung, insbesondere Haftpflicht und Unfall, ist Sache der Firmen oder Privatpersonen, respektive der Jugendlichen und ihren Erziehungsverantwortlichen. Die Jugendarbeit Biberist/Lohn-Ammannsegg kann in keinem Fall haftbar gemacht werden.

Jugendliche, die arbeiten, sind versicherte Personen gemäss Artikel 1a des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetz (UVG), auch wenn sie nur einen kleinen Verdienst erzielen. Die Höhe des Verdienstes spielt für die Unfalldeckung keine Rolle. Ebenso wenig, ob ein schriftlicher Vertrag oder eine Abmachung per Handschlag vorliegt.

Jugendliche, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten sind auch gegen die Folgen von Nichtbetriebsunfällen versichert.

Jugendliche, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten sind gegen Freizeitunfälle (Nichtbetriebsunfälle) nicht versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind bei der Berufsunfallversicherung versichert.

Die Jugendarbeit Biberist/Lohn-Ammannsegg verfolgt mit der Jobbörse keine kommerziellen Interessen. Die Jobbörse wird als reine Vermittlungsplattform betrieben und beschränkt sich auf diese Tätigkeit.

Jugendarbeit Biberist
Schützenweg 17
4562 Biberist

Telefon: 032 672 51 85
Rebekka Schafroth: 079 170 45 08
Severin Brunner: 078 254 89 49

E-Mail: jugendarbeit(at)biberist.ch

Öffnungszeiten

Mittwoch: 14:00 - 18:00 
Donnerstag: 14:00 - 18:00 
Freitag: 15:00 - 20:00

 

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