Gemeinde Biberist

Parkkarten

Einwohnerdienste

Parkieren - Blaue Zone Biberist

Das Parkieren in Biberist ist auf den dafür vorgesehenen Parkfeldern (Blaue Zone) erlaubt und ab der zweiten Stunde kostenpflichtig (gem. Parkierungskonzept, verabschiedet an der Gemeindeversammlung vom 01.11.2015).

Für Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer bis zu max. einer Woche besteht eine allgemeine Bezugsberechtigung. Die Parkgebühren können weiterhin an den Ticketautomaten bezahlt werden, die an drei Standorten in Biberist aufgestellt sind und im Flyer mit roten Punkten markiert sind.

Gemäss § 3 der Parkierungsverordnung über die Benützung öffentlicher Parkplätze sind alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie bestimmte weitere Nutzergruppen (z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Geschäftsbetrieben mit Sitz in Biberist, Pflegepersonal oder Handwerker mit regelmässigen Aufträgen im Gemeindegebiet) auf Gesuch hin berechtigt, eine Parkkarte mit einer Gültigkeitsdauer bis zu max. einem Jahr zu beziehen.

Für die Beantragung einer Parkkarte mit einer Gültigkeitsdauer von max. einem Jahr ist ein persönliches Vorsprechen am Schalter der Einwohnerdienste möglich. Alternativ können Parkgebühren sowie Parkkarten seit September 2019 unkompliziert und bargeldlos über die App "ParkingPay" bezahlt werden. Weitere Informationen zu "ParkingPay" finden Sie hier.

Für die Beantragung am Schalter sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Fahrzeugausweis
  • Ausgefülltes Formular für die Monats- oder Jahresparkkarte

Wichtige Infos:

  • Bei Einwohnerinnen und Einwohnern müssen die Kennzeichen bei der MFK auf den Namen des Gesuchstellers eingetragen sein.
  • Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber das untere Feld im Gesuch bestätigen
  • Alle relevanten Informationen zum Parkierungskonzept finden Sie imoffiziellen Flyer.

 

Gesuch Jahresparkkarte
Gesuch Monatsparkkarte
Parkierungsreglement
Parkierungsverordnung